2. Kosten
Die Kosten des Rückbildungskurses werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (max. 600 Minuten). Kursstunden, die in Anspruch genommen und quittiert wurden, rechnet die Hebamme direkt nach dem Kurs mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Bei Privatversicherten und Selbstzahlerinnn gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes Brandenburg (2-facher Satz). Eine Kostenübernahme durch die Kasse sollte im Vorfeld geklärt werden.
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch, unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht am Kurs teilgenommen hat. Versäumte Stunden müssen selbst gezahlt werden (10 €/Einheit) und können nicht nachgeholt werden. Im Falle einer Privatrechnung wird diese am Kursende an die Kursteilnehmerin versandt.
Privatversicherte sollten sich grundsätzlich über die Erstattungsfähigkeit der Kurse informieren. Hier berechnen wir in der Regel den zweifachen Satz gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg (Sachsen hat bisher keine eigene). Diese gilt auch für Selbstzahler, dann jedoch im 1-fachen Satz. Ihr erhaltet nach dem Kurs eine Privatrechnung.